Während der letzten Jahre ist die Zahl der neuen Pflanzenarten sprunghaft gestiegen. Mit Rücksicht auf ihre Eigenarten hat unser Büro das BIOPATENT Zentrum in Ungarn errichtet, wo wir die Ratschläge der biotechnologischen Entwicklung und der Pflanzenveredelung besser beachten und die entsprechenden Erfindungen betreuen können. Wir stehen unseren ausländischen Partnern durch die Schaffung des ausschließlichen nationalen, bzw. EU gemeinschaftlichen Schutzes zur Verfügung.
Für die Beantragung des nationalen Schutzes wird folgende Information benötigt:
- Benennung der Art,
- Beschreibung der Art,
- morphologische, phonologische Beschreibung,
- Anmeldebogen, bzw. ausgefüllter technischer Fragebogen für die DUS Prüfung,
- 4 Fotos,
- Erklärung über die Neuheit des Vermehrungsmaterials,
- unterzeichnete Vollmacht.
Der Bericht über die DUS Prüfung muss binnen vier Jahren von dem Tag der Anmeldung eingereicht werden. Diese Zeitdauer kann verlängert werden. Die Anmeldung kann abhängig davon geändert werden.
Für die Beantragung des Schutzes gemeinschaftlicher Sorten in EU (erstreckt über die 25 Mitgliedstaaten) wird folgendes benötigt:
- Benennung der Art,
- Beschreibung der Art,
- ausgefüllter technischer Fragebogen,
- 4 Fotos,
- unterzeichnete Vollmacht.
Die Zeitdauer des Schutzes beträgt auch hier 25 Jahre, für Weinstöcke, Bäume und Kartoffelarten 30 Jahre.
